Photovoltaik & Wallbox im Mehrfamilienhaus
E-Auto mit Solarstrom laden – Sektorenkopplung, Mieterstrom & gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
PV-Ertrag
= 24.000–36.000 kWh/Jahr
E-Auto Bedarf
pro Tag bei 90 km Fahrleistung
Versorgung
E-Autos pro 30-kWp-Anlage
Warum PV und Wallbox zusammengehören
Die Kombination aus Photovoltaikanlage und Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus ist einer der wirkungsvollsten Hebel der Energiewende: Sektorenkopplung – die Vernetzung von Strom, Verkehr und Wärme. Statt den Solarstrom vom Dach nur für Haushaltsstrom zu nutzen, fließt er direkt in die Batterien der Elektrofahrzeuge.
Eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt über das Jahr verteilt zwischen 800 und 1.200 kWh pro installiertem kWp. Bei einer typischen 30-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus sind das 24.000–36.000 kWh pro Jahr.
Ein Mittelklasse-Elektrofahrzeug verbraucht bei 90 km Tagesfahrleistung rund 14 kWh pro Tag – das sind etwa 5.100 kWh pro Jahr. Theoretisch könnte eine 30-kWp-Anlage also den Ladebedarf von fünf bis sieben Elektrofahrzeugen decken.
In der Praxis ist die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch entscheidend: Die PV-Anlage produziert tagsüber, die E-Autos stehen aber oft erst abends zum Laden bereit. Hier kommen Batteriespeicher und intelligentes Lastmanagement ins Spiel – sie verschieben den Solarstrom zeitlich und machen die Kombination erst richtig wirtschaftlich.
Sektorenkopplung: Strom, Verkehr und Wärme verbinden
Unter Sektorenkopplung versteht man die Vernetzung der Bereiche Strom, Verkehr und Wärme. Im Mehrfamilienhaus bedeutet das konkret:
PV-Anlage → Wallbox
Solarstrom vom Dach fließt direkt in die E-Autos der Bewohner. Das ist die einfachste Form der Sektorenkopplung.
PV-Anlage → Batteriespeicher → Wallbox
Ein Speicher puffert den tagsüber erzeugten Solarstrom und gibt ihn abends oder nachts an die Ladepunkte ab. Faustformel: 1 kWh pro kWp PV-Leistung. Bei einer 30-kWp-Anlage wäre das ein 30-kWh-Speicher (Platzbedarf: ca. 140 × 130 × 18 cm).
PV-Anlage → Wärmepumpe → Wallbox
Wärmepumpen nutzen Strom, um aus einer geringen Menge elektrischer Energie eine größere Menge Heizenergie zu gewinnen (Faktor 2,5–4,5). In Kombination mit PV-Strom wird das Heizen CO₂-neutral – und die verbleibende PV-Leistung fließt in die E-Autos.
Wichtig: Aus dem Begriff Sektorenkopplung fließen unmittelbar keine regulatorischen Anforderungen. Die Umsetzung ergibt sich aus der Kombination bestehender Gesetze zu Strom, Wärme und Mobilität.
Stromlieferung im Mehrfamilienhaus: Drei Modelle
Die rechtliche Frage, wie der PV-Strom an die Bewohner und ihre Wallboxen gelangt, ist komplex. Es gibt drei wesentliche Modelle:
Eigenverbrauch durch die WEG
Die Wohnungseigentümergemeinschaft betreibt die PV-Anlage und die Ladepunkte selbst. Der Strom wird nur von den Eigentümern genutzt.
Stromsteuer: Bei Bezug von einem Versorger ausschließlich zum Eigenverbrauch fällt die volle Stromsteuer an (§ 3 StromStG: 20,50 €/MWh), die über den Stromliefervertrag abgeführt wird.
Einfachste Variante, aber nur sinnvoll, wenn alle Eigentümer die Ladepunkte nutzen.
Mieterstrom
Beim Mieterstrom wird der Solarstrom über eine Photovoltaikanlage erzeugt und direkt – ohne Umwege über öffentliche Netze – an ein Wohngebäude geleitet. Der Betreiber der Anlage hat die tatsächliche Sachherrschaft und trägt Chancen und Risiken.
Regulatorische Anforderungen: Der Mieterstromvertrag darf nicht mit dem Wohnraummietvertrag gekoppelt werden. Es ist eine physische Trennung der Vertragswerke notwendig.
Preis: Der Mieterstrompreis darf nicht mehr als 90 % des Grundversorgungstarifes übersteigen. Der Betreiber erhält einen Mieterstromzuschlag nach §§ 19 und 21 EEG.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Seit Mitte Mai 2024 gibt es das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG). Die Regulierungsvorgaben sind deutlich geringer als beim Mieterstrom:
- Der PV-Anlagenbetreiber wird nicht mehr zum Stromlieferanten und muss die damit verbundenen Anforderungen nicht erfüllen.
- Die Weitergabe des Stroms ist weniger bürokratisch.
- Solarstrom kann direkt an Bewohner abgegeben werden.
Einschränkung: Das Modell ist auf den im Gebäude erzeugten Strom beschränkt. Die Bewohner müssen den zusätzlich benötigten Strom selbst von einem Versorger beziehen.
Der Solarstrom fließt über das dynamische Lastmanagement direkt in die Wallboxen – ohne komplexe Stromlieferverträge.
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Jetzt Beratung anfragenBidirektionales Laden: Das E-Auto als Stromspeicher
Ein Zukunftsthema mit großem Potenzial ist das bidirektionale Laden. Dabei kann der Strom nicht nur in den Speicher des Elektrofahrzeugs fließen, sondern auch in die entgegengesetzte Richtung – zurück ins Hausnetz oder sogar ins öffentliche Stromnetz.
Vehicle-to-Home (V2H)
Das E-Auto speist Strom zurück ins Hausnetz des Mehrfamilienhauses. In Zeiten geringer Solarproduktion (abends, bewölkte Tage) kann der gespeicherte Strom aus der Fahrzeugbatterie für den Hausverbrauch genutzt werden.
Vehicle-to-Grid (V2G)
Das E-Auto speist Strom ins öffentliche Stromnetz zurück. Das ermöglicht die Teilnahme an Flexibilitätsmärkten und kann zusätzliche Einnahmen generieren.
Bidirektionales Laden erfordert ein intelligentes Energiemanagement, eine bidirektionale Ladeeinrichtung und ein kompatibles Fahrzeug. Die regulatorischen Anforderungen zur technischen Ausführung und Entladestromabrechnung sind noch in Klärung – entsprechende Regelungen sind in naher Zukunft zu erwarten.
PV-Anlage im Mehrfamilienhaus: Technische Basics
Dimensionierung
Moderne Solarmodule liefern etwa 200 Wp bzw. 0,2 kWp/m² auf einer typischen Dachfläche in Mitteleuropa. Die Südseite ist bei der Belegung zu bevorzugen, aber auch ost- und westseitige Anlagen erzielen gute Erträge. Bei Flachdächern werden die Module aufgeständert montiert.
Wechselrichter
Die Solarmodule produzieren Gleichstrom, der durch Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Die Wechselrichter werden auf die Größe der Anlage und die Anzahl der genutzten Dachseiten ausgelegt. Sie können auf dem Dach oder im Keller installiert werden.
Speicher
Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch des Solarstroms erheblich. Die Faustformel: 1 kWh Speicherkapazität pro kWp Anlagenleistung. Bei einer 30-kWp-PV-Anlage bedeutet das einen 30-kWh-Speicher. Elektrochemische Speicher in dieser Größe benötigen einen Platzbedarf von ca. 140 × 130 × 18 cm (H × B × T).
Steuerliche Konstellationen bei PV und Wallbox
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, woher der Strom für die Ladepunkte kommt:
| Konstellation | Stromquelle | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| 1 | Nur Netzstrom | Volle Stromsteuer (20,50 €/MWh), keine besonderen Implikationen |
| 2 | Netzstrom für Dritte (z. B. Besucher) | Ladepunktbetreiber kann als Stromversorger qualifizieren, wird aber durch § 1a Abs. 2 StromStV privilegiert |
| 3 | Nur eigener PV-Strom | Bei Anlagen bis 2 MW aus erneuerbaren Energien: Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Erlaubnis beim Hauptzollamt nötig) |
| 4 | Mix aus PV-Strom und Netzstrom | Häufigste Praxis-Konstellation: PV-Anteil nach Konstellation 3, Netzstrom nach Konstellation 1 oder 2 |
Empfehlung: Die steuerlichen Konstellationen sind komplex. Lassen Sie sich vor Inbetriebnahme der Kombination aus PV-Anlage und Ladeinfrastruktur fachlich beraten – sowohl steuerlich als auch energierechtlich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die PV-Anlage lohnt sich in den meisten Fällen auch ohne Wallboxen – die Ladeinfrastruktur ist ein zusätzlicher Hebel, der den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage deutlich steigert. Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto schneller amortisiert sich die PV-Anlage.
Ja, seit Mai 2024 ermöglicht das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) die direkte Weitergabe von Solarstrom an Bewohner – mit deutlich weniger Bürokratie als beim klassischen Mieterstrom. Alternativ bleibt das Mieterstrom-Modell mit Zuschlagsanspruch eine Option.
Bidirektionales Laden (V2H/V2G) bedeutet, dass Ihr E-Auto nicht nur Strom aufnimmt, sondern auch wieder abgibt – ins Hausnetz oder ins öffentliche Netz. Die Technologie existiert bereits, die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Abrechnung und technische Ausführung werden aktuell noch finalisiert. Es ist ein Zukunftsthema, das bei der Planung bereits mitgedacht werden sollte.
Als Faustformel gilt: 1 kWh Speicherkapazität pro kWp installierter PV-Leistung. Bei einer 30-kWp-Anlage wäre das ein 30-kWh-Speicher. Dieser puffert den tagsüber erzeugten Solarstrom und stellt ihn abends oder nachts für die Ladevorgänge bereit.
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