Lastmanagement im Mehrfamilienhaus
Technik, Kosten & Netzanschluss – so laden 25 E-Autos mit nur 55 kW
Ohne Lastmanagement
benötigte Anschlussleistung
weniger
Mit Lastmanagement
benötigte Anschlussleistung
Was ist Lastmanagement und warum ist es so wichtig?
Ohne intelligentes Lastmanagement bräuchte ein Mehrfamilienhaus mit 25 Ladeplätzen à 11 kW eine Anschlussleistung von 275 kW – das übersteigt den Netzanschluss der meisten Wohngebäude bei Weitem. Mit dynamischem Lastmanagement sinkt der Bedarf auf nur 55 kW. Lastmanagement ist damit die zentrale Voraussetzung dafür, dass Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus überhaupt wirtschaftlich umsetzbar ist.
Last- und Lademanagement ist eine Softwareanwendung, die die Steuerung von Ladevorgängen übernimmt. Sie verteilt die verfügbare elektrische Leistung intelligent auf alle angeschlossenen Ladepunkte – unter Berücksichtigung verschiedener Stromquellen wie dem Netzanschluss, einer Photovoltaikanlage oder einem Batteriespeicher.
Das Grundprinzip: Nicht alle E-Autos laden gleichzeitig mit voller Leistung. Die durchschnittliche tägliche Fahrleistung eines Pkw in Deutschland liegt bei etwa 35 km – das entspricht bei einem Mittelklasse-Elektrofahrzeug rund 5–6 kWh Energiebedarf. Eine 11-kW-Wallbox lädt diese Menge in etwa 30 Minuten nach. Den Rest der Standzeit (häufig 10–16 Stunden über Nacht) kann die Wallbox mit reduzierter Leistung laden oder auf andere Fahrzeuge warten.
Der Gleichzeitigkeitsfaktor: Die Rechnung, die alles ändert
Der Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) beschreibt, welcher Anteil der maximal möglichen Ladeleistung tatsächlich gleichzeitig abgerufen wird. Er ist der entscheidende Parameter für die Dimensionierung des Netzanschlusses.
Rechenbeispiel
Ohne Lastmanagement
11 kW × 25 Ladeplätze × GZF 1,0
= 275 kW
benötigte Anschlussleistung
Mit Lastmanagement
11 kW × 25 Ladeplätze × GZF 0,2
= 55 kW
benötigte Anschlussleistung
In der Praxis liegt der Gleichzeitigkeitsfaktor bei Mehrfamilienhäusern mit Lastmanagement typischerweise zwischen 0,1 und 0,3. Die genaue Höhe hängt ab von der Anzahl der Ladeplätze, der Standdauer der Fahrzeuge und dem Nutzerverhalten. Pauschal gilt: Je mehr Ladeplätze vorhanden sind, desto kleiner wird der Gleichzeitigkeitsfaktor – und desto geringer die benötigte Anschlussleistung pro Ladepunkt.
Statisches vs. dynamisches Lastmanagement
Es gibt zwei grundlegend verschiedene Ansätze für das Lastmanagement:
Statisches Lastmanagement
Beim statischen Lastmanagement wird eine feste maximale Leistung auf alle vorhandenen Ladeeinrichtungen gleichmäßig verteilt. Die Ladeleistung pro Wallbox wird auf eine feste Obergrenze beschränkt, die sich nicht verändert – egal ob gerade ein oder zehn Fahrzeuge laden.
Vorteile
- Einfache Implementierung
- Gute Planbarkeit
- Vorhersehbare Lastverteilung
- Niedrige Investitionskosten
Nachteile
- Mangelnde Flexibilität
- Ineffiziente Energienutzung
- Höhere Netzbereitstellungskosten
- Geringere Ladeleistung pro Ladepunkt
Geeignet für: Standorte mit weniger Ladeplätzen und gleichmäßigen Verbräuchen, die über einen langen Zeitraum gestreckt werden können.
Dynamisches Lastmanagement
Beim dynamischen Lastmanagement findet eine permanente Messung des Leistungsbezuges am Netzanschluss statt. Die Datenerfassung erfolgt über ein lokales Managementsystem. Je nach aktuell bezogener Leistung der Ladeinfrastruktur werden entsprechende Kapazitäten dynamisch zugeteilt.
Das bedeutet vereinfacht: Sinkt der elektrische Verbrauch im Gebäude (nachts weniger Kochen, Waschen, Beleuchtung), steht mehr Leistung für die Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Produziert eine PV-Anlage auf dem Dach Strom oder speist ein Batteriespeicher ein, erhöht sich die Ladekapazität ebenfalls.
Vorteile
- Flexibilität
- Effiziente Energienutzung
- Optimierte Lastverteilung
- Geringere Anschlussleistung nötig
- Nutzung dynamischer Stromtarife
Nachteile
- Höhere Investitionskosten
- Komplexere Implementierung
Geeignet für: Gebäude mit vielen Ladeplätzen, vorhandener PV-Anlage, oder wenn die bestehende Anschlussleistung maximal ausgenutzt werden soll.
Vergleich auf einen Blick
| Kriterium | Statisches LM | Dynamisches LM |
|---|---|---|
| Investitionskosten | Niedrig | Höher |
| Flexibilität | Gering | Hoch |
| Energieeffizienz | Mittel | Hoch |
| PV-Integration | Nicht möglich | Ja |
| Benötigte Anschlussleistung | Höher | Geringer |
| Komplexität | Einfach | Komplex |
| Skalierbarkeit | Begrenzt | Sehr gut |
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 5 Ladeplätzen ist dynamisches Lastmanagement fast immer die bessere Wahl. Die höheren Investitionskosten amortisieren sich durch die geringere benötigte Anschlussleistung und die effizientere Energienutzung.
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Jetzt Beratung anfragenWallbox oder Ladesäule: Was eignet sich für Ihr Gebäude?
Wallbox
Die Wallbox ist die Standardlösung für Mehrfamilienhäuser. Sie ist kompakt, kostengünstig und wird an einer Wand oder einem Pfeiler montiert.
Wallbox – Spezifikationen
- Ladeleistung: 3,7 bis 22 kW (Wechselstrom/AC)
- Ladepunkte: 1–2 pro Wallbox
- Steckertyp: Typ-2 (EU-Standard für AC-Laden)
- Einsatz: Ideal für das Laden über Nacht
Ein Großteil der heute am Markt verfügbaren Elektrofahrzeuge kann mit bis zu 11 kW per Wechselspannung geladen werden. Bei einer durchschnittlichen täglichen Fahrleistung von 35 km ist das Fahrzeug damit in unter einer Stunde nachgeladen.
Ladesäule
Ladesäulen kommen zum Einsatz, wenn höhere Ladeleistungen benötigt werden oder eine Wandmontage nicht möglich ist. Sie bieten in der Regel mehrere Ladepunkte und eignen sich für freistehende Parkplätze.
Ladesäule – Spezifikationen
- Ladeleistung: Ab 22 kW (AC) bzw. 50–150+ kW (DC-Schnellladen)
- Platzbedarf: Größer als Wallboxen
- Kosten: Deutlich höher, insbesondere bei DC
- Einsatz: Freistehende Stellplätze, Schnellladen für Besucher
DC-Schnelllader sind aufgrund der hohen Anschlussleistungen nur bedingt für Mehrfamilienhäuser geeignet – sie können die Netzkapazität schnell überlasten und sind in der Regel für den öffentlichen Bereich (Autobahnen, Supermärkte) konzipiert.
Netzanschluss: Reicht die vorhandene Leistung?
Der Netzanschluss ist die Verbindung des öffentlichen Verteilnetzes mit der Kundenanlage des Gebäudes. Er bestimmt, wie viel elektrische Leistung maximal zur Verfügung steht.
So prüfen Sie Ihren Netzanschluss
Bestandsleistung ermitteln
Die Hausanschlussleistung steht im Netzanschlussvertrag. Typisch für Mehrfamilienhäuser: 55–105 kW (je nach Anzahl der Wohnungen).
Ladebedarf berechnen
Anzahl der geplanten Ladepunkte × Ladeleistung × Gleichzeitigkeitsfaktor = benötigte Zusatzleistung.
Verfügbare Reserve berechnen
Differenz zwischen Anschlussleistung und aktuellem Verbrauch. Bei dynamischem Lastmanagement kann diese Reserve vollständig genutzt werden.
Entscheidung treffen
Reicht die Reserve? Dann Meldung beim Netzbetreiber. Reicht sie nicht? Dann Leistungserhöhung beantragen.
Meldepflicht beim Netzbetreiber
Vor Inbetriebnahme jeder Ladeeinrichtung ist eine Mitteilung an den Netzbetreiber erforderlich (§ 19 Abs. 2 NAV). Übersteigt die Summenbemessungsleistung 12 kVA, ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers nötig.
Private Ladeinfrastruktur mit einer Leistung ab 4,2 kW pro Ladepunkt muss durch den Netzbetreiber steuerbar sein (§ 14a EnWG). Im Gegenzug erhalten Betreiber ein reduziertes Netznutzungsentgelt. Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer Ladeeinrichtung nicht mit dem Argument fehlender Netzkapazitäten ablehnen – es steht immer eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung.
Steckertypen: Typ-2 und CCS
Für Elektrofahrzeuge in Europa gibt es zwei relevante Steckerstandards:
Typ-2-Stecker
Standard für Wechselstromladen (AC) bis 22 kW
EU-weit einheitlicher Standard. Dieser Stecker kommt in nahezu allen Wallboxen zum Einsatz und ist die Standardlösung für das Laden im Mehrfamilienhaus.
CCS-Stecker (Combo-2)
Standard für Gleichstromladen (DC) bis 400 kW
Ergänzt den Typ-2-Stecker um zwei zusätzliche Kontakte für Gleichstromladen. Kommt bei Schnellladestationen zum Einsatz und ist für Mehrfamilienhäuser in der Regel nicht relevant.
Abrechnungsmodelle im Überblick
Bei mehreren Nutzern im Gebäude stellt sich die Frage der fairen Abrechnung. Es gibt vier gängige Modelle:
Wohnungszähler
Der Ladepunkt wird hinter dem Wohnungszähler angeschlossen. Einfachste Lösung, aber nur bei fest zugewiesenem Parkplatz möglich.
Separater Zähler
Jeder Nutzer erhält einen eigenen Bezugszähler und kann den Stromanbieter frei wählen. Transparent, aber höhere Kosten.
Gemeinstromzähler
Ein zentraler Zähler für alle Ladepunkte. Die Verteilung erfolgt über ein IT-Backend des Ladeinfrastrukturbetreibers.
Hausanschlusskasten
Die Ladepunkte werden direkt am Hausanschlusskasten angeschlossen. Höchste Flexibilität, aber zusätzliche Messstelle erforderlich.
Steuerung und Zugang
Die Ladeinfrastruktur kann im Stand-alone-Betrieb (private Verwaltung durch die Hausverwaltung) oder über einen Charge Point Operator (CPO) betrieben werden.
Für den Zugang kommen verschiedene Identifizierungsmethoden infrage:
Bewährter Standard, einfach in der Handhabung
Fahrzeug identifiziert sich automatisch (ISO 15118)
Bei fest zugeordneten Ladeplätzen ausreichend
Über das Smartphone des Nutzers
Bei der Wahl der Ladeeinrichtungen empfiehlt es sich, auf ein offenes Kommunikationsprotokoll zu setzen (z. B. EEBUS, Modbus TCP, OCPP). So können Ladeeinrichtungen verschiedener Hersteller zentral gesteuert und zukünftig erweitert werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Theoretisch ja, aber in der Praxis wird fast immer ein Lastmanagement benötigt. Ohne Lastmanagement müsste die Nennladeleistung aller Wallboxen konstant am Netzanschluss anliegen. Bei mehr als 2–3 Ladepunkten übersteigt das in der Regel die verfügbare Anschlussleistung des Gebäudes.
Die Kosten hängen stark von der Anzahl der Ladepunkte und der Komplexität ab. Ein einfaches statisches System beginnt bei wenigen hundert Euro, dynamische Systeme mit Messstelle und Backend-Anbindung liegen bei 1.000–5.000 € plus laufende Kosten. Die Investition rechnet sich durch die eingesparte Anschlussleistung.
Ja, immer. Jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Übersteigt die Summenbemessungsleistung 12 kVA, ist zusätzlich seine Zustimmung erforderlich. Ladepunkte ab 4,2 kW müssen zudem durch den Netzbetreiber steuerbar sein.
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