500 Mio. € Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
Bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz — für Elektrifizierung, Wallbox oder bidirektionales Laden. Jetzt schnell sein, bevor der Fördertopf leer ist.
Warum jetzt handeln?
Das Förderprogramm ist auf 500 Mio. € begrenzt. Sobald das Budget aufgebraucht ist, werden keine neuen Anträge mehr angenommen. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Budget begrenzt — Windhundverfahren
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Erfahrungsgemäß sind solche Fördertöpfe schnell ausgeschöpft. Wer vorbereitet ist, sichert sich die Mittel.
GEIG-Pflicht ab Mai 2026
Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen von Wohngebäuden mit mehr als 3 Stellplätzen muss ab Ende Mai 2026 Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden. Die Pflicht kommt — die Förderung auch.
Wertsteigerung Ihrer Immobilie
Ladeinfrastruktur steigert die Attraktivität und den Wert Ihrer Immobilie. Die Investition trägt zur Wertsteigerung des Eigentums bei und erweitert die Nutzungsmöglichkeiten.
In 3 Schritten zur Förderung
PV Green begleitet Sie vom ersten Check bis zur fertigen Ladeinfrastruktur — und kümmert sich um alles.
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Antrag stellen
Wir unterstützen Sie beim Antrag — schnell und unkompliziert.
Ladeinfrastruktur bauen
PV Green plant, installiert und betreibt Ihre Ladeinfrastruktur.
Wer wird gefördert?
Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEG)
Mehrheitsbeschluss genügt. Jeder Eigentümer hat einen Anspruch auf bauliche Veränderungen für E-Mobilität.
KMU & Privateigentümer
Kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter mit Mehrparteienhäusern.
Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand
Wohnungsunternehmen und Immobiliengesellschaften mit mehreren Objekten.
Die wichtigsten Förderfakten
Alles, was Sie über das neue Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums wissen müssen.
Fördervolumen
500 Millionen Euro stellt der Bund bereit. Drei simultane Förderaufrufe für WEG, KMU und große Wohnungsunternehmen.
Zeitraum
Antragsstart: 15. April 2026. Antragsfrist für WEG und KMU: 10. November 2026 — oder bis Budget ausgeschöpft.
Was wird gefördert?
Bis zu 2.000 € pro Stellplatz — je nach Ausbaustufe:
- ✓Bis zu 1.300 € für die Elektrifizierung des Stellplatzes (Verkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen)
- ✓Bis zu 1.500 € inkl. Installation einer Wallbox (bis 22 kW)
- ★Bis zu 2.000 € inkl. bidirektionaler Wallbox
Voraussetzungen
Mindestens 20% der Stellplätze vorverkabelt + mindestens 6 Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert.
Ist Ihr Gebäude förderfähig?
Finden Sie es in 60 Sekunden heraus. Unser kostenloser Fördercheck prüft Ihre Situation — und Sie können direkt mit dem Antrag starten.
Jetzt Fördercheck startenHäufige Fragen
Das Förderprogramm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU), private Vermieter sowie Wohnungsunternehmen mit größerem Bestand. Es gibt drei separate Förderaufrufe für die jeweiligen Zielgruppen.
Die maximale Förderung beträgt bis zu 2.000 € pro Stellplatz. Es gibt drei Förderstufen: Bis zu 1.300 € für die reine Elektrifizierung (Verkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen), bis zu 1.500 € für die Installation einer normalen Wallbox (bis 22 kW) oder bis zu 2.000 € für eine bidirektionale Wallbox — jeweils inklusive Elektrifizierung.
Elektrifizierung bezeichnet die technische Vorbereitung eines Stellplatzes für die Nutzung von E-Ladeinfrastruktur. Dazu gehören unter anderem die Verlegung von Stromkabeln vom Hausanschluss zum Stellplatz, die Ertüchtigung des Netzanschlusses, notwendige Baumaßnahmen wie Kabelkanäle oder Durchbrüche sowie die Installation eines Lastmanagementsystems. Die Elektrifizierung ist der erste Schritt — darauf aufbauend kann dann eine Wallbox installiert werden. Beide Bausteine werden separat gefördert.
Es müssen mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Das Gebäude muss ein Mehrparteienhaus sein.
Mieter haben nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Erlaubnis zur Installation von Ladeinfrastruktur. Die Antragstellung für die Förderung erfolgt jedoch in der Regel durch den Eigentümer oder die WEG. Sprechen Sie Ihren Vermieter oder Ihre Verwaltung an.
PV Green ist ein zertifizierter Fachbetrieb mit regionaler Stärke und nationaler Marke. Wir begleiten Sie von der Bedarfsermittlung über die Antragsunterstützung bis zur fertigen Installation — aus einer Hand, mit bewährten Prozessen und eigener Expertise.
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