500 Mio. € Förderung Ladeinfrastruktur | PV Green
Neues Förderprogramm jetzt verfügbar

500 Mio. € Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz — für Elektrifizierung, Wallbox oder bidirektionales Laden. Jetzt schnell sein, bevor der Fördertopf leer ist.

500 Mio.
Euro Fördervolumen
2.000 €
pro Stellplatz
21 Mio.
Wohnungen in MFH
8,9 Mio.
Stellplätze

Warum jetzt handeln?

Das Förderprogramm ist auf 500 Mio. € begrenzt. Sobald das Budget aufgebraucht ist, werden keine neuen Anträge mehr angenommen. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Budget begrenzt — Windhundverfahren

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Erfahrungsgemäß sind solche Fördertöpfe schnell ausgeschöpft. Wer vorbereitet ist, sichert sich die Mittel.

GEIG-Pflicht ab Mai 2026

Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen von Wohngebäuden mit mehr als 3 Stellplätzen muss ab Ende Mai 2026 Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden. Die Pflicht kommt — die Förderung auch.

Wertsteigerung Ihrer Immobilie

Ladeinfrastruktur steigert die Attraktivität und den Wert Ihrer Immobilie. Die Investition trägt zur Wertsteigerung des Eigentums bei und erweitert die Nutzungsmöglichkeiten.

In 3 Schritten zur Förderung

PV Green begleitet Sie vom ersten Check bis zur fertigen Ladeinfrastruktur — und kümmert sich um alles.

1

Fördercheck machen

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob Ihr Gebäude förderfähig ist.

2

Antrag stellen

Wir unterstützen Sie beim Antrag — schnell und unkompliziert.

3

Ladeinfrastruktur bauen

PV Green plant, installiert und betreibt Ihre Ladeinfrastruktur.

Wer wird gefördert?

Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEG)

Mehrheitsbeschluss genügt. Jeder Eigentümer hat einen Anspruch auf bauliche Veränderungen für E-Mobilität.

Min. 6 Stellplätze elektrifiziert
20% der Stellplätze vorverkabelt
Sofortige Antragsbearbeitung

KMU & Privateigentümer

Kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter mit Mehrparteienhäusern.

Wallboxen bis 22 kW gefördert
Inkl. Verkabelung und Installation
Sofortige Antragsbearbeitung

Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand

Wohnungsunternehmen und Immobiliengesellschaften mit mehreren Objekten.

Mehrere Immobilien förderbar
Skalierbare Ladelösungen
Eigener Förderaufruf

Die wichtigsten Förderfakten

Alles, was Sie über das neue Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums wissen müssen.

Fördervolumen

500 Millionen Euro stellt der Bund bereit. Drei simultane Förderaufrufe für WEG, KMU und große Wohnungsunternehmen.

Zeitraum

Antragsstart: 15. April 2026. Antragsfrist für WEG und KMU: 10. November 2026 — oder bis Budget ausgeschöpft.

Was wird gefördert?

Bis zu 2.000 € pro Stellplatz — je nach Ausbaustufe:

  • Bis zu 1.300 € für die Elektrifizierung des Stellplatzes (Verkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen)
  • Bis zu 1.500 € inkl. Installation einer Wallbox (bis 22 kW)
  • Bis zu 2.000 € inkl. bidirektionaler Wallbox

Voraussetzungen

Mindestens 20% der Stellplätze vorverkabelt + mindestens 6 Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert.

Ist Ihr Gebäude förderfähig?

Finden Sie es in 60 Sekunden heraus. Unser kostenloser Fördercheck prüft Ihre Situation — und Sie können direkt mit dem Antrag starten.

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Kostenlos & unverbindlich
Nur 60 Sekunden
Sofortige Auswertung

Häufige Fragen

Das Förderprogramm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU), private Vermieter sowie Wohnungsunternehmen mit größerem Bestand. Es gibt drei separate Förderaufrufe für die jeweiligen Zielgruppen.

Die maximale Förderung beträgt bis zu 2.000 € pro Stellplatz. Es gibt drei Förderstufen: Bis zu 1.300 € für die reine Elektrifizierung (Verkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen), bis zu 1.500 € für die Installation einer normalen Wallbox (bis 22 kW) oder bis zu 2.000 € für eine bidirektionale Wallbox — jeweils inklusive Elektrifizierung.

Elektrifizierung bezeichnet die technische Vorbereitung eines Stellplatzes für die Nutzung von E-Ladeinfrastruktur. Dazu gehören unter anderem die Verlegung von Stromkabeln vom Hausanschluss zum Stellplatz, die Ertüchtigung des Netzanschlusses, notwendige Baumaßnahmen wie Kabelkanäle oder Durchbrüche sowie die Installation eines Lastmanagementsystems. Die Elektrifizierung ist der erste Schritt — darauf aufbauend kann dann eine Wallbox installiert werden. Beide Bausteine werden separat gefördert.

Es müssen mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Das Gebäude muss ein Mehrparteienhaus sein.

Mieter haben nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Erlaubnis zur Installation von Ladeinfrastruktur. Die Antragstellung für die Förderung erfolgt jedoch in der Regel durch den Eigentümer oder die WEG. Sprechen Sie Ihren Vermieter oder Ihre Verwaltung an.

PV Green ist ein zertifizierter Fachbetrieb mit regionaler Stärke und nationaler Marke. Wir begleiten Sie von der Bedarfsermittlung über die Antragsunterstützung bis zur fertigen Installation — aus einer Hand, mit bewährten Prozessen und eigener Expertise.

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Starten Sie Ihren Antrag noch heute — und sichern Sie sich Ihre Förderung, bevor der Topf leer ist.

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