Das Solarpaket I ist ein umfassendes Maßnahmenpaket der Bundesregierung, um den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Es zielt darauf ab, die Klimaschutzziele für 2030 und 2035 zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben.
Kontext und Hintergrund
Im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen haben sich die G7-Staaten verpflichtet, ihre Stromversorgung bis 2035 weitgehend klimaneutral auszugestalten. Für Deutschland bedeutet dies, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80% zu erhöhen. Der PV-Ausbau soll dafür auf 22 GW pro Jahr ab 2026 gesteigert werden.
Wann treten die Neuregelungen des Solarpakets I in Kraft?
Die meisten Maßnahmen sollen zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Einige Regelungen wie die Anerkennung bestehender Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete gelten bereits ab dem 21. Mai 2024.
Wie werden die Mindestkriterien für Freiflächenanlagen ausgestaltet?
Es gibt bundesweit geltende Mindestkriterien, z.B. zu Bedeckungsgrad, Durchgängigkeit für Tiere und Reinigungsmitteln. Der Betreiber kann 3 von 5 Kriterien auswählen, die vor Ort am besten passen.
Werden die Ausschreibungsmengen für Freiflächenanlagen insgesamt erhöht?
Nein, die Gesamtmenge bleibt gleich. Es wird lediglich ein Segment für besondere Solaranlagen wie Agri-PV mit bis zu 2,075 GW/Jahr eingeführt.
Maßnahmen für Photovoltaik auf Gebäuden
Mehr Tempo für Dachanlagen im Gewerbe
- Anhebung der Förderung für größere Dachanlagen ab 40 kW um 1,5 Cent/kWh
- Ausschreibungsmengen für PV-Dachanlagen auf 2,3 GW/Jahr ab 2026 erhöht
- Pflicht zur Ausschreibungsteilnahme ab 750 kW installierter Leistung
Vereinfachungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit PV-Strom eingeführt
- Balkon-PV wird entbürokratisiert, z.B. durch Wegfall der Voranmeldung
- Mieterstrom auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen gefördert
- Vereinfachte Abrechnung des Wechselrichter-Stromverbrauchs
Mehr Flächen und Mengenzuwächse
Stärkung von PV-Freiflächenanlagen
- Gebotsmenge in Ausschreibungen auf 50 MW pro Projekt erhöht
- Benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft für Freiflächenanlagen geöffnet
- Eigenes Segment für Agri-PV, Floating-PV etc. mit 9,5 Cent/kWh Höchstwert
- Ausschreibungsmengen für besondere Solaranlagen auf bis zu 2,075 GW/Jahr
Naturverträglichkeit und Flächenbegrenzung
- Mindestkriterien für Naturschutz bei geförderten Freiflächenanlagen
- Zubau auf landwirtschaftlichen Flächen auf 80 GW bis 2030 begrenzt
- Mindestens 50% des Zubaus auf, an oder in Gebäuden geplant
Weitere Neuerungen
- Beschleunigung der Windkraft an Land und auf See
- Stärkung der Biomasse als erneuerbare Energie
- Umsetzung von EU-Vorgaben zur Genehmigungsbeschleunigung
- Maßnahmen für den Aus- und Umbau der Strom-Netzinfrastruktur
Zusammenfassung
Das Solarpaket I ist ein wichtiger Schritt, um die ambitionierten Ausbauziele für Photovoltaik und erneuerbare Energien zu erreichen. Es vereinfacht Genehmigungen, erhöht Fördersätze und schafft zusätzliche Flächenkulissen für den PV-Zubau – sowohl für Dach- als auch für Freiflächenanlagen.