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Wir haben Antworten.
Die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und beantwortet.
Häufig gestellte Fragen.
Unsere Antworten.
Sofort wenn die Solaranlage ans Netz genommen wird, kann die produzierte Sonnenenergie genutzt und/oder im Speicher gespeichert werden.
Tipp: Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber ist empfehlenswert, so kann die monatliche Abschlagszahlung verringert werden.
Ein Dachgiebel verringert zwar die nutzbare Fläche, ist aber kein Ausschlusskriterium. Schatten, die durch den Giebel geworfen werden, können heute mit neuester Technologie kompensiert werden.
Es gibt keine optimale Fläche, da dies stark von den Gewohnheiten abhängt.
Zu viel produzierte Energie wird in den Speichern gespeichert und sollte zu wenig Energie vorhanden sein wird zusätzliche Energie des Versorgers genutzt.
PV Green baut Solaranlagen bereits ab einer Fläche von 18 m².
Nein. Die Technologie und die Panels, die wir bei PV Green verwenden, sind hochmodern. Wir können Panels auf allen Dächern verbauen.
Die von uns verbauten Solarzellen sind besonders beständig. Regen, Hagel oder Schnee können den Solarzellen keinen Schaden zu fügen. Bei schweren Unwettern, die tatsächlich Schäden am Haus und den Solarzellen anrichten können, haftet die Versicherung.
Unser Tipp: Am besten das PV Care Produkt mit dazu buchen, um komplett sorgenfrei ihre Anlage nutzen zu können.
Der Verkauf des Stroms geschieht automatisch. Der Versorger kommt nach der Inbetriebnahme mit einem sogenannten „Einspeisevertrag“ auf den Verbraucher zu. Hier wird die KWh und der Betrag schriftlich festgehalten.
Laut EEG muss der Netzbetreiber den Strom zum aktuellen Kurs abkaufen und hier gilt das Datum der Inbetriebnahme. Spannend ist, dieser Kurs ist fixiert für 20 Jahre und kann nicht vom Betreiber gedrückt werden.
Über die Netzverträglichkeitsprüfung wird die Verträglichkeit Ihrer Photovoltaikanlage mit dem umliegenden Stromnetz durch den Netzbetreiber geprüft. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag bei Ihrem Netzbetreiber nötig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und übernehmen das für Sie. Auf der Basis der Stellungnahme Ihres Netzbetreibers können die Anschlusskosten ermittelt werden und Sie erhalten dadurch Ihr Festpreisangebot.
Ja. Der Steuerberater spielt eine wichtige Rolle in der Abstimmung des passenden Betreiberkonzeptes. Über das Steuersparpotential kann die Gesamtwirtschaftlichkeit Ihrer Investition deutlich gesteigert werden. Lassen Sie sich die Abschreibemöglichkeiten von bis zu 55% (IAB + AfA) nicht entgehen. Gerne unterstützen wir Ihren Steuerberater bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Betreiberkonzeptes.
Ja. Eine Photovoltaikanlage kann ohne weitere Beeinträchtigung des Gebäudes oder Grundstücks wieder entfernt werden und wird dadurch als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft. Aufdach- bzw. Dachparallelanlagen und Freiflächenanlagen zählen als bewegliche Wirtschaftsgüter, die nur für eine vorübergehende Zeit und einen vom Haus getrennten wirtschaftlichen Zweck errichtet werden. Dadurch können steuerliche Vorteile generiert werden. Aus diesem Grund sollte immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Jedes Modul verliert im Laufe der Jahre an Leistung, das heißt der Wirkungsgrad verändert sich. Dieser Vorgang wird als Degradation bezeichnet. In unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dieser Leistungsabfall für Sie berücksichtigt.
Für die Module geben die Hersteller in der Regel eine Leistungsgarantie von 25 Jahren. Nach heutigen Erfahrungen erwartet man jedoch eine Modul-Lebensdauer von bis zu 50 Jahren, wobei die Ertragsleistung im Laufe der Jahre abnimmt.
Nein, wenn Sie die PV-Anlage am Gebäude befestigen, benötigen Sie grundsätzlich keine Baugenehmigung. Dies kann jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Weiterhin kann es dabei zu Einschränkungen bei denkmalgeschützten Gebäuden kommen. hier sollten Sie sich vor der Installation gut informieren.
Auf Dächern mit asbesthaltigen Materialien kann eine PV-Anlage grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Sondergenehmigung durch die zuständige Behörde errichtet und betrieben werden.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, einen Blitzschutz zu installieren. In den Landesbauvorschriften und kommunalen Bausatzungen können jedoch andere Regelungen getroffen sein (z. B. für Kindergärten, Schulen).
Wenn Gebäude, die bisher nicht mit einem Blitzschutz ausgerüstet sind, eine Solaranlage erhalten, so ist der Betreiber der Solaranlage logischerweise nicht verpflichtet, für die Solaranlage einen Blitzschutz einzurichten.
Wenn Gebäude schon über einen Blitzschutz verfügen, so darf die PV-Anlage die Wirksamkeit dieses Blitzschutzes nicht beeinträchtigen. Wir empfehlen deshalb in solchen Fällen eine Rücksprache mit dem Errichter der Blitzschutzanlage.
Üblicherweise spült der Regen Staub und Schmutz von Solaranlagen in ausreichendem Maße ab.
Wenn jedoch hartnäckige Verschmutzungen auftreten, so sollte man die Solarmodule reinigen lassen, z. B. bei
- festgeklebten Laubblättern
- Vogelkot-Ablagerungen
- Staub- und Rußablagerungen von Industriegebieten und alten Heizungsanlagen
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, überprüfen wir vorab drei Punkte an Deiner Immobilie:
Wir müssen nach ganz oben, um zu schauen, ob Dein Dach die Photo-voltaikmodule tragen kann.
Damit die gewonnene Energie vom Dach zurück in Dein Haus kommt, checken wir die Leitungen. In vielen Häusern sind bereits leere Kabelrohre vorhanden. Falls nicht, ist das auch kein Problem.
Hinab zur Energiezentrale: Hier müssen wir an Deinen elektrischen Schalt-schrank, um zu prüfen, ob dieser für den Verbau einer Photovoltaikanlage zulässig ist und über entsprechende Anschlüsse verfügt.
Sollten diese Grundbausteine stehen, kann es auch schon losgehen in Deine nachhaltige Zukunft!
Die Umbaumaßnahmen dauern in der Regel nur zwei bis drei Tage.
Und der Schmutz?
Wir achten immer darauf, unsere Baustellen bestmöglich zu isolieren und sauber zu hinterlassen – auch während der Umbauphase. Du wirst von den Baumaßnahmen, abgesehen von einer gewissen Geräuschkulisse, nicht viel mitbekommen.